Berlin, 1970
Warnschild an der Mauer zur Zugehörigkeit des Bürgersteigs zu Ost-Berlin
Die Absurditäten einer geteilten Millionenstadt und der peniblen Beachtung von Grenz- und Territoriumsfragen zeigen sich besonders entlang der innerstädtischen Grenze. Während die Altbauhäuser auf West-Berliner Gebiet liegen, gehört der Bürgersteig zum Osten, ist aber seit dem Mauerbau von dort aus unerreichbar. Die West-Anwohner nutzen den Gehweg weiter, obwohl sie damit staatsrechtlich unerlaubt Ost-Berlin betreten. Die DDR duldet das stillschweigend, untersagt aber West-Berliner Beamten wie etwa Polizisten oder Zollangehörigen den Zutritt.