Berlin, 20. April 1978
Versperrter Zugang zu den Friedhöfen an der Liesenstraße
Der vermauerte Zugang zum Domfriedhof I bzw. zum Friedhof II der Französisch-Reformierten Gemeinde auf der Südseite der Liesenstraße. Die vordere Grenzmauer, hier bestehend aus der Friedhofsmauer und darauf aufgeschichteten Hohlblocksteinen, verläuft entlang der Südseite der Liesenstraße. Dahinter befinden sich drei nebeneinanderliegende Friedhöfe: der Domfriedhof I der Oberpfarr- und Domkirche, der Friedhof II der Französisch-Reformierten Gemeinde und der alte Domfriedhof der St.-Hedwigs-Gemeinde. Der Grenzstreifen verläuft auf dem Gelände der Friedhöfe, was die Abtragung von Gräbern zur Folge hatte. Die früheren Eingänge zu den Friedhöfen auf der Liesenstraße wurden geschlossen. Der Zugang war in Ost-Berlin nur noch über einen kleinen, gemeinsamen Eingang in der Wöhlertstraße möglich und auch nur direkten Angehörigen der hier beerdigten Personen unter strengen Auflagen gestattet.