Berlin, ca. 1978
Notfallsäule am Spandauer Schifffahrtskanal
Notfallsäule auf der Westseite des Spandauer Schifffahrtskanals. Da die gesamte Spree als Grenzgebiet von Ost-Berlin beansprucht wird, ertrinken bis zur Unterzeichnung des Abkommens über Rettungsmaßnahmen bei Unglücksfällen in den Berliner Grenzgewässern am 29. Oktober 1975 vier Kreuzberger Kinder, weil ihnen von der Westseite aus nicht geholfen werden kann. Ab 1976 werden an den Gewässern Notfallsäulen installiert, nach deren Aktivierung Ertrinkenden Hilfe geleistet werden darf.